Medien- und Presserecht

Medienrecht ist der Oberbegriff für eine Vielzahl verschiedener Teilrechtsgebiete. Es umfasst die Bereiche des öffentlichen Rechts, Zivilrechts und Strafrechts, welche die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation regeln. Regelungsbereiche sind vor allem Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film sowie die Bereiche Multimedia und Internet. Doch auch der zwischenmenschlichen Kommunikation werden durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Vorschriften zum Schutz der Ehre bestimmte Grenzen gesetzt.

 

Im Medienrecht bin ich vor allem auf die Bereiche spezialisiert, die den Schutz der Persönlichkeit regeln. Fühlen Sie sich oder ihr Unternehmen in den Medien falsch oder negativ dargestellt? Werden Sie von Dritten bei Bekannten, Kunden, in der Presse oder im Internet in Verruf gebracht?

 

Im Falle von Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Ehrverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen) übernehme ich für Sie:

  • Die Geltendmachung von Schadensersatz
  • Die Durchsetzung strafbewehrter Unterlassungserklärungen
  • Das Erwirken von einstweiligen Verfügungen

 

Darüber hinaus prüfe ich Ihren Internetauftritt darauf hin, ob er mit den geltenden Rechtsvorschriften konform ist.

 

Urheberrecht

Eine Spezialmaterie des Medienrechts stellt das Urheberrecht dar. Dieses regelt den Schutz geistiger Schöpfungen. Urheberrechtliche Schutzgüter sind beispielsweise Werke der Musik und des Films, Bilder, Fotos und Software. Die Befugnis zur kommerziellen Auswertung eines Werks liegt regelmäßig beim Urheber, Dritten können durch Verträge bzw. Lizenzen jedoch Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Verstöße gegen das Urheberrecht können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Im außergerichtlichen Bereich werden Rechtsverletzer abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

 

In der Praxis geschieht dies häufig beim unberechtigten Download von Titeln in Musiktauschbörsen. Ein weiteres Beispiel ist die unbefugte Verwendung von Bildmaterial auf der eigenen Homepage oder Onlineportalen wie ebay.


Meine Tätigkeit im Bereich Urheberrecht umfasst:

 

  • Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Abmahnungen
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärungen
  • Die Gestaltung von Lizenzverträgen