Abmahnungen

Fast täglich suchen Mandanten wegen Abmahnungen der Musikindustrie oder sonstiger Film- und Medienunternehmen bei mir Hilfe.

 

In der Regel wird den Betroffenen vorgeworfen, einen Musiktitel, Film oder Hörbuch in Internettauschbörsen (z.B. edonkey) zum Download angeboten zu haben. Üblicherweise enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen.

 

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Allerdings ist es gefährlich, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten. Sie sollten deshalb anwaltlich prüfen lassen, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. Häufig empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - diese gehört in die Hände eines Fachmanns.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

 

Aktuelle Abmahnungen und meine Rechtstipps hierzu finden Sie hier oder unter anwalt24.de und anwalt.de.

 

Mandanten berate und vertrete ich deutschlandweit.