Erstberatung
Die Erstberatung ist - wie der Name schon sagt - eine Beratung mit dem Ziel der ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit. Die Erstberatung dient nicht dazu, eine schnelle und vollständige Lösung des Problems zu bieten. Dies kann eine Erstberatung in der Regel nicht leisten. Sie soll Sie vielmehr in die Lage versetzen zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen wollen oder nicht.
Den größten Gewinn haben Sie von unserem Gespräch, wenn Sie mir im Vorfeld Ihr Problem schriftlich schildern und - soweit vorhanden – die entsprechenden Unterlagen in Kopie beifügen. So kann ich mich gezielter auf Sie vorbereiten.
Für die Erstberatung berechne ich - unabhängig von der Dauer des Gesprächs - einen Betrag von 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
